
Allgemeine Geschäftsbedingungen RehaBox - Physio & Training
1. Allgemeine Bestimmung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil sämtlicher schriftlicher oder elektronisch festgehaltenen Verträge mit der RehaBox. Abweichende AGB von nationalen oder internationalen Vertragspartnern finden keine Anwendung und werden nicht Vertragsbestandteil. Mündliche Aussagen sind unverbindlich.
2. Geltungsbereich
Geschäftsbeziehung wird durch die Unterzeichnung des Behandlungsvertrags oder der Patientenanmeldung seitens des Patienten/der Patientin begründet und startet spätestens mit der ersten Inanspruchnahme der Leistung von der RehaBox. Mit der Unterschrift bestätigt der/die Patient:in gleichzeitig, die vorliegenden AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben.
Die AGB finden Anwendung auf die Nutzung der Räumlichkeiten der RehaBox sowie der Räumlichkeiten von HOM1. Ergänzend gelten die AGB von HOM1 (https://hom1.ch/agb/)
3. Anmeldung
Um eine optimale Versorgung der Patienten:innen zu gewährleisten und alle relevanten Informationen effizient zu erfassen, stellt die RehaBox sowohl ein Anmeldeformular als auch einen Gesundheitsfragebogen zur Verfügung. Diese Formulare enthalten die essenziellen administrativen Daten und Informationen über den Patienten. Es wird darum gebeten die Pflichtfelder der Formulare gewissenhaft und die optionalen Felder möglichst ausführlich auszufüllen.
4. Behandlung
Eine physiotherapeutische Behandlung wird grundsätzlich nur auf ärztliche Anordnung durchgeführt. Der/die Patient:in verpflichtet sich, diese Verordnung spätestens zum ersten Termin vorzulegen. Eine physiotherapeutische Behandlung über die Krankenversicherung (KVG) oder Unfallversicherung (UVG) ist nur bei Vorlage einer gültigen ärztlichen Verordnung möglich.
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Die Behandlungen der RehaBox erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und möglichst orientiert an den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sofern es zur Optimierung der Behandlung beiträgt, behält sich RehaBox das Recht vor, mit Ärzten:innen oder anderen Therapeuten:innen zusammenzuarbeiten und Informationen auszutauschen. In solchen Fällen entbindet der/die Patient:in den Therapeuten der RehaBox von der Schweigepflicht.
Alle Behandlungsmaßnahmen erfolgen in Absprache und mit Einverständnis des/der Patienten:in. Der/die Patient:in verpflichtet sich alle relevanten Fragen ausführlich und wahrheitsgetreu zu beantworten. Ausserdem wird eine gewisse aktive Mitarbeit seitens des Patienten/der Patientin erwartet, da dieser maßgebliche Einfluss auf die Effektivität der Behandlung hat. Da viele Faktoren am Heilungsprozess Einfluss haben, kann die Rehabox keine Garantie für den Erfolg der Behandlung geben.
Die Behandlung kann entweder aktiv oder passiv durchgeführt werden. Bei passiven Therapiemaßnahmen ist Körperkontakt unvermeidlich. Deshalb erwarten wir von unseren Patient:innen angemessene Körperhygiene und geeignete Kleidung. Bitte beachten Sie, dass möglicherweise bestimmte Kleidungsstücke für die Therapie abgelegt werden müssen. Für aktive Physiotherapie ist Bewegungsfreiheit entscheidend, weshalb das Tragen von Sportkleidung und Sportschuhen empfohlen wird.
Eine übliche Therapiesitzung in der RehaBox dauert 30 Minuten. Diese Zeit umfasst auch 5 Minuten für administrative Aufgaben des Therapeuten. Für die Erstbehandlung wird bei der RehaBox eine Zeit von 60 Minuten kalkuliert. In diesem Zeitrahmen werden sämtliche relevanten administrativen Aufgaben wie die Anmeldung, die Befunderstellung sowie die Erstellung eines Behandlungsplans abgewickelt und eine physiotherapeutische Behandlung durchgeführt.
5. Medizinische Trainingstherapie (MTT)
Die RehaBox gestaltet individuelle Trainingspläne für Kunden, die ärztlich verordnete medizinische Trainingstherapie (MTT) benötigen. Dabei werden beim Einführungstermin der Ablauf, die Organisation und die Übungen erklärt. Im Verlauf der Therapie sind Kontroll- und Abschlusstermine vorgesehen.
Die Trainingspläne basieren auf den Informationen, die der Kunde bereitstellt. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Informationen, insbesondere zu seiner Gesundheit, korrekt und vollständig anzugeben. Der Kunde bestätigt, die RehaBox über seinen Gesundheitszustand sowie alle relevanten gesundheitlichen Risiken informiert zu haben. Es ist Pflicht des Kunden Änderungen seines Gesundheitszustands oder medizinischer Behandlungen sofort mitzuteilen.
Die Nutzung der Einrichtungen und Geräte des Studios erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden. Dieser ist allein dafür verantwortlich, die gezeigten Übungen ordnungsgemäß auszuführen und die Verletzungsgefahr durch Befolgung der Anweisungen des Studios zu minimieren. Die RehaBox übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtungen und Geräte auftreten, einschließlich Schäden durch Unfälle oder Verletzungen.
6. Volljährigkeit
Mit der Unterschrift bestätigt der/die Patient:in dass er/sie das 18. Lebensjahr vollendet hat und vollständig geschäftsfähig ist. Sollte der Patient/die Patientin minderjährig oder beschränkt geschäftsfähig sein, ist die Zustimmung und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
7. Räumlichkeit
Die Räumlichkeiten dürfen ausschließlich im Zusammenhang mit der physiotherapeutischen Therapie genutzt werden. Diese umfassen das Behandlungszimmer der RehaBox sowie die sanitären Einrichtungen, die Umkleidekabinen und Trainingsfläche von HOM1.
Die eigenständige Nutzung der Trainingsfläche von HOM1 ausserhalb der Physiotherapie ist nur unter Abschliessung eines Abos von HOM1 erlaubt. Es gelten hierbei die Bedingungen von HOM1.
8. Preise/ Bezahlung
Die Preise für physiotherapeutische Behandlungen auf ärztliche Verordnung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben gemäß der "Tarifstruktur der Physiotherapie". Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenversicherung (KVG) bzw. der Unfallversicherung (UVG). Sofern die Unfallversicherung die Kosten ablehnt, so laufen die Kosten über die KVG.
Zusatzleistungen oder Privatbehandlungen werden entweder vor Ort oder auf Rechnung bezahlt. Die Zahlung der Rechnung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Sollte die Krankenversicherung (KVG) die Bezahlung bereits erbrachter Behandlungen verweigern, verpflichtet sich der Patient/die Patientin, die entstandenen Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug behält sich die RehaBox das Recht vor, die Behandlung umgehend einzustellen.
Für die zweite Mahnung bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von 20 CHF erhoben. Bei ausbleibender Zahlung nach zwei Mahnungen wird ein Inkassoverfahren eingeleitet oder der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben. Etwaige zusätzliche Kosten infolge dieser Maßnahmen trägt der/ die Patient:in.
9. Termine/ Absagen/ Verspätungen/ Nicht Erscheinen
Termine können online, per Telefon, per E-mail oder direkt mit den Therapeuten vereinbart werden. Abgemachte Termine sind bindend und grundsätzlich wahrzunehmen.
Falls ein vereinbarter Behandlungstermin aus einem wichtigen Grund nicht wahrgenommen werden kann, muss dies spätestens 24 Stunden vor dem Termin persönlich, telefonisch oder per E-Mail der RehaBox mitgeteilt werden. Dabei ist der Name des Patienten, das Datum und die Uhrzeit anzugeben. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Fristen liegt beim Patienten. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, ist der Patient verpflichtet, das Ausfallhonorar in Höhe von 50 CHF für den versäumten Termin gemäß der Vereinbarung mit der Praxis für Physiotherapie zu entrichten. Eine separate Rechnung wird dafür ausgestellt. Die Rehabox ist sich bewusst, dass es einige Gründe für eine verspätete Absage gibt. Es ist jedoch nicht möglich, diese Gründe bei der Festlegung des Ausfallhonorars zu berücksichtigen.
Die Therapie basiert auf einem tarifgebundenen System und ist nicht an eine festgelegte Zeit gebunden. Dadurch entsteht für den Leistungserbringer keine Verpflichtung zur Nachleistung, wenn der Patient oder die Patientin verspätet erscheint. Bei Verspätungen verkürzt sich entsprechend die zur Verfügung stehende Behandlungszeit.
Für den Fall, dass der Patient ohne vorherige Absage nicht zum Termin erscheint, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 CHF in Rechnung gestellt. Diese Gebühr wird separat in Rechnung gestellt, wie bei einer verspäteten Absage.
Sollte es zu einem Ausfall seitens der RehaBox kommen, wird nach einem angemessen Ersatztermin gesucht. Sollte dies nicht gelingen, könnte es zu einer kurzfristigen Terminabsage kommen. Den Patienten:innen entsteht daraus kein Anspruch auf Schadensersatz.
10. Rücktrittsrecht des Patienten/ der Patientin
Sollte der Patient mit den Leistungen der RehaBox während der Leistungserbringung nicht zufrieden sein, so kann er vom Behandlungsvertrag zurücktreten. Die bereits erbrachte Leistung ist im vollen Umfang zu zahlen.
11. Rücktrittsrecht der RehaBox
Anpassungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen oder Preise werden dem Patienten oder der Patientin schriftlich durch Aushänge in der Praxis oder auf der Homepage mitgeteilt. Diese Änderungen werden als akzeptiert betrachtet, wenn der Patient oder die Patientin nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich dagegen einspricht.
13. Haftungsausschluss
Die Praxis für Physiotherapie übernimmt keine Haftung für Schäden am Patienten, die aufgrund der Nichtbeachtung der AGBs oder durch Fehlverhalten oder Fahrlässigkeit des Patienten entstehen. Schäden an privatem Eigentum der Vertragspartner werden von der Haftung der RehaBox ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder mutwillig herbeigeführt. Die Haftung für Diebstahl oder ähnliche Vorkommnisse ist ebenfalls ausgeschlossen.
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Aussagen, die von der Inhaberin oder Mitarbeitern der Praxis gemacht werden, basieren stets auf dem jeweiligen Kenntnisstand. Aufgrund unterschiedlicher Lehrmeinungen zu einigen Themen kann die Praxis nicht in jedem Fall gewährleisten, stets die aktuellste oder als beste anerkannte Aussage zu treffen oder Therapien anzuwenden.
Zur Transparenz und Patienteninformation verweist die RehaBox gelegentlich auf Dritte auf ihrer Homepage. Hierbei übernimmt sie keine Haftung für die Internetseiten, die über Verlinkungen erreicht werden. Die Auswahl dieser verlinkten Seiten erfolgt sorgfältig und sie werden regelmäßig auf ihre Inhalte überprüft, jedoch kann keine Haftung für Änderungen in den Inhalten oder die Einstellung von Diensten auf diesen Seiten übernommen werden.
14. Datenschutz/ Datenübermittlung
Die RehaBox nutzt die erhobenen personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß den Bestimmungen des Datenschutzrechts der Schweiz. Der Schutz personenbezogener Patientendaten hat oberste Priorität und wird vertraulich behandelt. ie Erfassung, Verwendung und Verarbeitung von Daten erfolgen ausschließlich gemäß den Bestimmungen des abgeschlossenen Behandlungsvertrags. Zur sicheren Übertragung von Daten stellt die RehaBox eine eigene, verschlüsselte E-Mail zur Verfügung.
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Der/ die Patient:in ist verpflichtet jegliche relevante Änderung der Vertragsdaten sowie persönlicher Daten schnellstmöglich der RehaBox mitzuteilen.
15. Salvatorische Klausel
Falls eine Klausel dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Klauseln. Sollte eine Klausel nur teilweise unwirksam sein, bleibt der andere Teil weiterhin gültig. Die Vertragsparteien sind dazu angehalten, eine unwirksame Klausel durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vertragsbedingung möglichst ähnlich ist.
Letzte Aktualisierung: 01.02.2024
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